Wir helfen Ihnen, den richtigen Pflegegrad zu bekommen.
Viele Familien erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad oder gar keinen. Wir bereiten Sie auf die MDK-Begutachtung vor, begleiten Sie bei Anträgen und prüfen bestehende Bescheide auf Höherstufung. Außerdem zeigen wir transparent, was die Kasse zahlt und was übrig bleibt.
Drei Wege zum passenden Pflegegrad.
Erstantrag stellen
Sie haben noch keinen Pflegegrad? Wir helfen beim formlosen Antrag bei der Pflegekasse und bereiten Sie strukturiert auf den MDK-Termin vor, mit Checkliste und Pflegetagebuch.
Höherstufung prüfen
Der Pflegebedarf ändert sich, der Bescheid oft nicht. Wir dokumentieren den aktuellen Verlauf und stellen den Höherstufungsantrag, wenn die Fakten es hergeben.
Widerspruch einlegen
Bescheid kam zu niedrig? Sie haben einen Monat Zeit. Wir prüfen das Gutachten, formulieren den Widerspruch fachlich fundiert und begleiten die zweite Begutachtung.
Wer bekommt wie viel?
Der Pflegegrad richtet sich nach der Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen, nicht nach der Diagnose. Festgestellt wird er durch den Medizinischen Dienst (MDK).
Geringe Beeinträchtigung
12,5 bis 27 PunkteLeichte Hilfe im Alltag. Entlastungsbetrag 131 €.
Erhebliche Beeinträchtigung
27 bis 47,5 PunkteRegelmäßige Hilfe. Pflegegeld 347 € oder Sachleistung 796 €.
Schwere Beeinträchtigung
47,5 bis 70 PunkteMehrfach täglich Hilfe. Pflegegeld 599 € oder Sachleistung 1.497 €.
Schwerste Beeinträchtigung
70 bis 90 PunkteRund-um-die-Uhr-Hilfe. Pflegegeld 800 € oder Sachleistung 1.859 €.
Schwerste & besondere Anforderung
90 bis 100 PunkteBesonderer Pflegebedarf. Pflegegeld 990 € oder Sachleistung 2.299 €.
Werte gültig ab 2025. Angaben unverbindlich. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Was die Kasse übernimmt.
Pflegesachleistungen werden direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Sie sehen nur, was darüber hinausgeht.
| Leistung | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (Angehörigenpflege) | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege / Jahr | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
Pflegegrad beantragen
Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos genügt. Der MDK meldet sich dann für einen Begutachtungstermin. Wir bereiten Sie darauf vor und können auf Wunsch dabei sein.
Vorbereitung anfragenHöherstufung prüfen
Wenn sich der Pflegebedarf verändert, haben Sie Anspruch auf eine neue Begutachtung. Wir dokumentieren den Verlauf und unterstützen bei der Antragstellung.
Beratung anfragen